Erweiterung der Führerscheinklasse B um den Anhängerbetrieb, der nicht unter die Klasse B fällt.
Der Führerschein Klasse B gilt für Kraftfahrzeuge:
Bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer als 3,5 t
Ausgenommen sind Krafträder
Führerscheininhaber der „alten“ Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit ihrem Fahrzeug ziehen.
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben, aber sehr zu empfehlen. Hierzu sollte das Thema 14 [Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen (PKW mit Anhänger)] besucht werden.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung
Stadtfahrstunde zu 45 Minuten (Anzahl nach Bedarf des Schülers)