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Füherschein mit 17

Begleitendes fahren BF17 – B197

 
  • Bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
  • Schaltung und Automatik
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer als 3,5 t
  • Ausgenommen sind Krafträder
 
 

Besonderheiten

 

Begleitendes Fahren (BF17) oder auch umgangssprachlich Führerschein mit 17 ist eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren. Ziel der Regelung ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken, da diese häufig noch nicht über die notwendige Erfahrung, jedoch über eine hohe Risikobereitschaft verfügen.

Anmeldung

Bockgasse 21
Dienstag  | 15:30 bis 20:00 Uhr – 
Donnerstag | 16:00 bis 20:00 Uhr

Wielandstraße 3
 
Montag  | 18:00 bis 18:30 Uhr
Mittwoch | 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr
 
oder unter:
0172 733 5695
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